Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie Ihr Fahrzeug von einem neutralen, anerkannten bzw. zertifizierten Kfz-Sachverständigen begutachten lassen. Dieser ist völlig neutral, keinen Weisungen unterworfen und dokumentiert den Fahrzeugschaden objektiv, exakt und beweiskräftig. Eine aussagekräftige Lichtbilderdokumentation wird erstellt.
Der neutrale Sachverständige ermittelt (soweit notwendig):
- Schadenshöhe und Reparaturweg.
- Nimmt Stellung dazu, ob ein Reparatur- oder Totalschaden unter Berücksichtigungder 130 % – Regelung gemäß Rechtsprechung vorliegt.
- Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor Eintritt des Schadens).
- Restwert (Fahrzeugwert im beschädigten Zustand) gemäß BGH-Urteil/Örtlicher Markt.
- Umbaukosten einer Radioanlage, Fahrzeugeinbauten oder –aufbauten (gewerbliche Fahrzeuge), etc..
- Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungsdauer.
- Merkantiler Minderwert (Wertminderung).
- Evtl. ein Abzug für „Wertverbesserung“.
- Mietwagenklasse entsprechend dem Fahrzeugtyp.
- Nutzungsausfall entsprechend dem Fahrzeugtyp.
- und vieles mehr.
und informiert über:
- Wirtschaftlichkeit der Reparatur.
- Verkehrssicherheit bzgl. Mietwagen, Nutzungsausfall, Notreparatur bzgl. §29 StVZO.
- Instandsetzung in der Werkstatt Ihres Vertrauens.
- Abrechnung nach Gutachten (fiktiv).
- Fragen zur Instandsetzung und Schadensregulierung.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Kosten für unseren Service grundsätzlich nicht zu tragen.
Mehr als 40 Jahre Erfahrung auf dem Gutachten- und Versicherungssektor sowie unsere Qualifikation als Kfz-Sachverständige oder Prüfingenieur und die regelmäßige technische als auch juristische Weiterbildung bei Herstellern, an Hochschulen, Instituten, etc. kommt Ihnen im Schadenfall sicherlich zugute.