Kfz-Schadengutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie Ihr Fahrzeug von einem neutralen, anerkannten bzw. zertifizierten Kfz-Sachverständigen begutachten lassen. Dieser ist völlig neutral, keinen Weisungen unterworfen und dokumentiert den Fahrzeugschaden objektiv, exakt und beweiskräftig. Eine aussagekräftige Lichtbilderdokumentation wird erstellt.

Der neutrale Sachverständige ermittelt (soweit notwendig):

  • Schadenshöhe und Reparaturweg.
  • Nimmt Stellung dazu, ob ein Reparatur- oder Totalschaden unter Berücksichtigungder 130 % – Regelung gemäß Rechtsprechung vorliegt.
  • Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor Eintritt des Schadens).
  • Restwert (Fahrzeugwert im beschädigten Zustand) gemäß BGH-Urteil/Örtlicher Markt.
  • Umbaukosten einer Radioanlage, Fahrzeugeinbauten oder –aufbauten (gewerbliche Fahrzeuge), etc..
  • Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungsdauer.
  • Merkantiler Minderwert (Wertminderung).
  • Evtl. ein Abzug für „Wertverbesserung“.
  • Mietwagenklasse entsprechend dem Fahrzeugtyp.
  • Nutzungsausfall entsprechend dem Fahrzeugtyp.
  • und vieles mehr.

und informiert über:

  • Wirtschaftlichkeit der Reparatur.
  • Verkehrssicherheit bzgl. Mietwagen, Nutzungsausfall, Notreparatur bzgl. §29 StVZO.
  • Instandsetzung in der Werkstatt Ihres Vertrauens.
  • Abrechnung nach Gutachten (fiktiv).
  • Fragen zur Instandsetzung und Schadensregulierung.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Kosten für unseren Service grundsätzlich nicht zu tragen.

Mehr als 40 Jahre Erfahrung auf dem Gutachten- und Versicherungssektor sowie unsere Qualifikation als Kfz-Sachverständige oder Prüfingenieur und die regelmäßige technische als auch juristische Weiterbildung bei Herstellern, an Hochschulen, Instituten, etc. kommt Ihnen im Schadenfall sicherlich zugute.