10 wichtige Punkte, die Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beachten sollten.
Nutzen Sie Ihre Rechte!
1. Freie Wahl des Sachverständigen
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Schädigers ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen eigenen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind grundsätzlich vom Versicherer des Schädigers zu erstatten. Eine Ausnahme hiervon bilden nach der Rechtsprechung die sogenannten Klein- bzw. Bagatellschäden (in der Regel Schäden bis zu einem Wert von 715,00 € inklusive Mehrwertsteuer). In Anbetracht der technischen immer aufwendigeren Fahrzeuge ist daher der Bagatellschaden eigentlich eine absolute Ausnahme. Wir stehen Ihnen hier auch zur Beweissicherung, Erstellung von Lichtbildern oder auch zur überschlägigen Bestimmung der Schadenshöhe zur Verfügung. Dieser Service ist für Sie nicht nur empfehlenswert, sondern auch kostenlos. Falls Sie den Schaden fiktiv abrechnen wollen, bieten wir Ihnen auch den kostengünstigen Voranschlag bzw. das Kurzgutachten an.
Wir freuen uns über Ihren Anruf, Tel.: +49 (0) 8563 / 1032
2. Beweispflicht
Nur gesicherte Beweise über Schadensumfang und Schadenshöhe gewährleisten, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
Der Geschädigte ist grundsätzlich beweispflichtig, auch bei Gericht.
3. Verdeckte Schäden
Die Beweissicherung über die Schadenshöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Unsere moderne Prüfstelle mit Bremsenprüfstand, Achsspieltester, Abgastester, HU-Adapter, Lackschichtdickenmesser und dgl. unterstützt uns dabei und bietet sich förmlich an.
4. Wertminderungsanspruch
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann durch ein Gutachten belegt werden. Wertminderungsansprüche bei Autos mit einem Alter über 5 Jahren und einer Laufleistung über 100.000 km sowie auch bei Bagatellschäden sind keine Seltenheit.
5. Schadenshergang
Die Beweissicherung über Schadensart und -umfang wird oft benötigt, wenn es Streit um den Schadenshergang gibt und das auf den Beweisfotos dokumentierte Spurenbild und die Schadenbeschreibung ausgewertet werden müssen. Auf Wunsch erstellen wir kostenlos Lichtbilder und bestimmen überschlägig die Schadenshöhe.
6. Fiktive Abrechnung
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallverursacher auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadensgutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Schadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen. Bedenken Sie aber, dass bei einer fiktiven Abrechnung die Mehrwertsteuer von der Versicherung des Schädigers einbehalten werden kann.
7. Ausfallzeit
Im Gutachten wird auch die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges ermittelt, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können. Die Mietwagenklasse sowie die Höhe des Nutzungsausfalls sind ebenfalls im Gutachten ersichtlich.
8. Beweisnot
Einwände des Schädigers, z.B. er habe nur „geringen Schaden“ verursacht oder „da waren Vorschäden“, können durch ein Gutachten entkräftet bzw. abgegrenzt werden.
9. Offenbarungspflicht
Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist der Unfall offenbarungspflichtig. Durch die bei Ihnen verbleibende Kopie des Schadengutachtens kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadensumfang belegt werden und kann bei gerichtlichen Auseinandersetzungen viel Ärger und Kosten ersparen.
10. Rechtssicherheit
Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadensregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.
Hinweis:
Wenn Sie die gegnerische Versicherung anrufen, veranlassen Sie meistens nur die Beauftragung des angestellten Schadenregulierers. Rufen Sie uns vorher an, wir beraten Sie zum Nulltarif, Tel. +49 (0) 8563 / 1032.
TIPP:
Führen Sie immer ein Blatt für Unfallnotizen im Fahrzeugschein mit! Sie können es hier als pdf-Datei ausdrucken.
(Um die pdf-Datei zu öffnen benötigen Sie das Programm Adobe Acrobat Reader, dass sie hier kostenlos downloaden können)
Nähere Informationen erhalten Sie auch unter www.BVSK.de. Hierbei handelt es sich um den größten und bekanntesten Berufsverband (ca. 1000 Mitglieder) für qualifizierte, zertifizierte oder öffentlich bestellt und vereidigte Kfz-Sachverständige in der Bundesrepublik Deutschland.
Unser Büro ist seit 1980 dort anerkanntes Mitglied. Herr SV Rudolf Zachskorn sogar viele Jahre als Delegierter im erweiterten Vorstand. Die Mitgliedschaft ist nur qualifizierten und geprüften Kfz-Sachverständigen vorenthalten.